Für viele werdende Eltern gewinnt bald nach der freudigen Nachricht über eine bestehende Schwangerschaft das Thema Gesundheit ihres noch ungeborenen Kindes an Bedeutung. Die meisten vorgeburtlichen Untersuchungen ergeben keine Auffälligkeiten, was zum Abbau von Ängsten und zu einem glücklichen Schwangerschaftsverlauf beiträgt. Sie selbst können dabei bestimmen, welche der heute angebotenen diagnostischen Möglichkeiten sie nutzen möchten, oder ob sie auch ganz auf spezielle vorgeburtliche Untersuchungen verzichten wollen.
Grundsätzlich sind invasive (Amniozentese, Chorionzottenbiopsie) von nicht-invasiven („Nackenfalte“, „NIPT“-Pränataltest) Untersuchungen zu unterscheiden.
Ganz allgemein besteht bei jeder Schwangerschaft ein Basisrisiko von 2 – 4 % für irgendeine körperliche oder geistige Fehlentwicklung des Kindes. Entwicklungsstörungen der fetalen Organe können durch eine eingehende Ultraschalluntersuchung in der 20. / 21. Woche weitgehend abgeklärt werden. Zu diesem Schwangerschaftszeitpunkt lassen sich bei 50 – 70 % der Feten mit Trisomie 21 Auffälligkeiten erkennen.
Im Rahmen des Ersttrimester-Screenings (inklusive „Nackenfalte“) – bis zum Abschluss der 13. Schwangerschaftswoche – sollte die Bedeutung eines auffälligen Befundes auch im Hinblick auf Entscheidungsfindung, Unterstützung bei pathologischen Befund, sowie psychischer Belastung durch das Ergebnis besprochen werden.
Im Vordergrund steht die Symptomatik der Trisomien 13, 18 und 21, sowie die Bedeutung einer Veränderung der Anzahl der Geschlechtschromosomen.
Im Vordergrund steht die Symptomatik der Trisomien 13, 18 und 21, sowie die Bedeutung einer Veränderung der Anzahl der Geschlechtschromosomen.
Prinzipiell kann das Ersttrimester-Screening in einem bestimmten Zeitfenster (12. – 14. Schwangerschaftswoche) als Entscheidungshilfe für oder gegen eine invasive Diagnostik angeboten werden.
70 – 80 % aller Embryos mit Down-Syndrom zeigen eine erhöhte Nackentransparenz. Durch zusätzliche Bestimmung von zwei Blutwerten (PAPP-A und freies ß-HCG) können ca. 90 % der Embryos mit Down-Syndrom erkannt werden. Unter Berücksichtigung Ihres Alters und der genannten Messwerte wird dann ein individuelles Risiko für oben genannte Trisomien berechnet. Ab einem Gesamtrisiko von > 1:300 sollte eine Abklärung durch eine weiterführende Diagnostik erfolgen.
Dieses Screening kann durch das Präeklampsie-Screening (Entwicklung einer „Schwangerschaftsvergiftung“) durch eine weitere Blutanalyse und Doppler-Ultraschall der Gebärmutterarterien ergänzt werden.
Dieses Screening kann durch das Präeklampsie-Screening (Entwicklung einer „Schwangerschaftsvergiftung“) durch eine weitere Blutanalyse und Doppler-Ultraschall der Gebärmutterarterien ergänzt werden.
Ein weitestgehender Ausschluss zahlenmäßiger und struktureller Chromosomen-Anomalien ist nur durch eine invasive Diagnostik (Chorionzottenbiopsie / Fruchtwasserpunktion) möglich, die mit einem nur sehr geringen Fehlgeburtsrisiko von etwa 0,3 % verbunden ist.
Kleinste strukturelle Auffälligkeiten können mit der konventionellen Chromosomen-Analyse nicht erkannt werden. In diesen Situationen kann eine Array-CGH – Analyse eine ca. 100-fach höhere „Auflösung“ erreichen und damit zusätzlich eine vielzahl klinisch relevanter Syndrome feststellen. Der diagnostische Zugewinn durch diese Analyse im Rahmen eines auffälligen Ersttrimester-Screenings beträgt ca. 1,5 %.
Eine Diagnostik von Erkrankungen, die durch Veränderung eines einzelnen Gens verursacht werden (z.B. Mukoviszidose), können weder mit der Chromosomen-Analyse noch mit der Array-CGH erkannt werden. Dazu wäre im Einzelfall eine gezielte molekulargenetische Diagnostik erforderlich.
Durch eine invasive Diagnostik können über die oben genannten Trisomien hinaus weitere Chromosomen-Störungen erkannt werden, die etwa 30 % aller Chromosomen-Pathologien ausmachen. Eine fetale Chromosomen-Störung lässt sich durch eine Ultraschalluntersuchung alleine zu keinem Zeitpunkt der Schwangerschaft ausschließen.
Die klassische Fruchtwasserpunktion findet normalerweise in der 16. Schwangerschaftswoche statt und kommt nur noch in speziellen Situationen zur Anwendung. In der Routine-Diagnostik wird heute die Chorionzottenbiopsie (CVS) eingesetzt, welche bereits vier Wochen früher durchgeführt werden kann und deren Ergebnis bereits nach zwei Tagen vorliegt.
Neben den verschiedenen Möglichkeiten der diagnostischen Punktionen und nicht-invasiven Screening-Methoden, ist auch das Verfahren des „non-invasiven pränatal testing“ (NIPT) mittlerweile etabliert. Trisomie 13, 18 und 21 können hierbei mit hoher Wahrscheinlichkeit im Blut der Mutter erkannt werden (z.B. Praena-Test, Harmony Praenatal Test). Optional kann dabei auch die Anzahl der Geschlechtschromosomen ermittelt werden. Aufgrund einer erhöhten falsch-positiv-Rate muss jeder auffällige NIPT-Befund mittels invasiver Diagnostik (Chorionzottenbiopsie) bestätigt werden. Strukturelle Chromosomenveränderungen (sowie sog. „Chromosomenmosaike“), welche mit erheblichen Beeinträchtigungen der mentalen Entwicklung verbunden sein können, sind bisher mittels NIPT nicht zu diagnostizieren. Die Kosten dieses Tests werden von den Krankenkassen erstattet, sofern dies „in der persönlichen Situation der Schwangeren notwendig“ erscheint.
Ultraschall/ Farbdoppler- Sonographie
Durch Ultraschall kann das Kind im Mutterleib bildlich dargestellt und mögliche Erkrankungen bzw. Fehlbildungen diagnostiziert werden. Auch bei wiederholten Ultraschalluntersuchungen besteht weder für die Mutter noch für das Kind eine Gefährdung, da die ausgesandten Schallwellen nicht schädlich sind. In mehr als zwanzig Jahren Erfahrung mit dieser Technik wurden jedenfalls bisher keine negativen Auswirkungen festgestellt. Schon zu Beginn der Schwangerschaft stellt für viele werdende Eltern die Ultraschalluntersuchung eine besondere Gelegenheit dar, mit ihrem Kind „bildlich“ Kontakt aufzunehmen, es als wirklich vorhanden zu begreifen. In der Folge kann die Entwicklung des Kindes bis zur Geburt mitverfolgt werden.
Durch Ultraschall kann das Kind im Mutterleib bildlich dargestellt und mögliche Erkrankungen bzw. Fehlbildungen diagnostiziert werden. Auch bei wiederholten Ultraschalluntersuchungen besteht weder für die Mutter noch für das Kind eine Gefährdung, da die ausgesandten Schallwellen nicht schädlich sind. In mehr als zwanzig Jahren Erfahrung mit dieser Technik wurden jedenfalls bisher keine negativen Auswirkungen festgestellt. Schon zu Beginn der Schwangerschaft stellt für viele werdende Eltern die Ultraschalluntersuchung eine besondere Gelegenheit dar, mit ihrem Kind „bildlich“ Kontakt aufzunehmen, es als wirklich vorhanden zu begreifen. In der Folge kann die Entwicklung des Kindes bis zur Geburt mitverfolgt werden.
Die ausführlichste Untersuchung, der sogenannte „Mißbildungsausschluß“ findet etwa in der 20. Schwangerschaftswoche statt. Die Farbdoppler-Sonografie ist eine besondere Methode der Ultraschalluntersuchung. Mit ihrer Hilfe kann vor allem der Blutfluß in den Gefäßen und Organen und damit die aktuelle Versorgung des Kindes besser beurteilt werden.
Bei folgenden Situationen, sollte die Dopplersonografie unbedingt durchgeführt werden:
- Unterschied der Kindsgröße zwischen errechneter Schwangerschaftswoche und den sonographischen Meßwerten
- Präeklampsie („Gestose“ mit erhöhtem Blutdruck, Wassereinlagerungen und vermehrter Eiweißausscheidung) bei bestehender oder vorausgegangener Schwangerschaft
- Verdacht auf Herzfehler oder Fehlbildungen anderer Organe
Die Doppler-Untersuchung wird, genauso wie eine normale Ultraschall Untersuchung über die Bauchdecke durchgeführt, allerdings in der Regel erst nach der 20.Schwangerschaftswoche.